NC ist doof: 10+x Gründe gegen die Verwendung der „noncommercial“-Lizenzvariante

Warum ich die ND- und NC-Klausel nicht als geeignet für OER erachte

Aus der Infografik „Die Konsequenzen für Nachnutzer*innen bei der der Lizenzauswahl“ sollte deutlich werden, warum ich die Einschränkung „Nur nichtkommerzielle Nutzung“ (NC) sowie „Keine Veränderungen erlaubt“ (ND) nicht für geeignet halte im Sinne der OER-Zieldefinition. Die ND-Klausel (keine Veränderung erlaubt, d.h. auch keine Übersetzungen, etc.) widerspricht dabei so grob den OER-Zielen und der Definition, dass ich hier nicht weiter darauf eingehen werde, sondern mich nur der NC-Klausel widme.

Kritische Punkte zur NC-Klausel

Vorab: Es kann gute Gründe für die NC-Einschränkung geben, jedem/jeder Person oder Organisation ist die Entscheidung hierüber frei gestellt. Man kann auch einfach „kostenfreies Unterrichtsmaterial“ veröffentlichen und muss es nicht als „OER“ labeln (vgl. Openwashing).
Oft scheint die Entscheidung für die NC-Klausel aus meiner Sicht aber eine übereilte oder unreflektierte Antwort auf die Frage „Kommerzielle Nutzungen Ihres Werkes erlauben?“ im CC-Lizenztool zu sein, welche Ersteller*innen von Inhalten zu einem „Nein“ verleitet – ohne sich der Konsequenzen und Tragweite bewusst zu sein:

Screenshot Lizenztool Frage nach Erlaubnis kommerzieller Nutzung
Wer klickt hier schon gerne intuitiv auf „Ja“? (Screenshot CC-Lizenztool, nicht unter freier Lizenz)

In Deutschland ist eine kommerzielle Nutzung von Bildungsmaterial zudem gesellschaftlich-kulturell noch sehr wenig diskutiert worden, siehe auch die Debatte um Privatschulen oder Bildungsstartups. Status quo in der Debatte ist die staatliche Schule, obwohl die Zahl der Privatschüler*innen z.B. nicht unglaublich gering ist (2015/2016 bei 9%) und Nachhilfeangebote relevant im Kontext von Bildungsgerechtigkeit sind.
Das Bedauerliche hierbei meiner Einschätzung nach: Die NC-Klausel verschiebt die Fragen der Nachnutzung primär in eine juristische Debatte für Nachnutzer*innen, die sich eigentlich lieber auf pädagogische Gestaltung und Didaktik konzentrieren würden. Offenes und freies Bildungsmaterial (OER) sollte aus meiner Sicht in allen Bildungsszenarien einsetzbar und nicht davon abhängig sein, ob jemand freiberuflich mit Kinder und Jugendlichen tätig ist (kommerziell) oder in einer staatlichen Schule im Nachmittagsbereich (nichtkommerziell). Letztendlich geht es doch um Bildung und Lernen, also um die Lernenden?

Weitere Kritikpunkte, die ich für die NC-Klausel gesammelt habe:

1. Die NC-Klausel ist wie ein Pferd, hinter dessen Rücken man eben nicht lang gehen sollte wenn man nicht getreten werden möchte

Jöran Muuß-Merholz (@joeranDE) im Forschergeist-Podcast:

01:29:19-9 @jöranmuußmerholz] Schwieriger wird es dann, wenn man sich die Lizenzen im Einzelnen anguckt. Für mich arbeite ich einfach damit, dass ich zu OER nur die – wie soll man sagen – die wirklich freien Lizenzen zähle. Es gibt dann ja welche, die die Auflagen haben, nicht zu kommerziellen Zwecken verwendbar oder kannst du weitergeben, aber nicht verändern und so weiter, das zähle ich für mich einfach in meiner OER-Welt nicht dazu. Das mit den nichtkommerziellen Sachen liegt einfach daran, dass das so ein vermintes Feld ist, dass kein Mensch weiß, was das eigentlich ist und wo es aufhört und so weiter, und das ist für mich so ein bisschen wie hinter dem Pferd lang gehen – sagt man das?. Also hinter dem Pferd lang gehen macht man ja nicht, weil das Pferd nach hinten treten könnte und das wäre dann sehr schmerzhaft. Das Pferd tritt aber eben nur jedes 500. Mal wirklich nach hinten und man weiß nicht wann. Deswegen geht man nie hinter einem Pferd lang. Das ist das gleiche für mich wie NC. Dieser non-commercial Auflage. Ich weiß im Zweifelsfall, dass es in 499 Fällen gehen würde, aber ich weiß nicht welches der Fall ist, in dem es nicht geht.
Insofern lass ich einfach die Finger davon und mache einen Bogen hinten um dieses Pferd rum. ND sowieso, weil wenn ich es nicht bearbeiten kann, dann kann ich auch relativ wenig damit anfangen.

2. Dr. Paul Klimpel (Jurist iRights) rät ab

Paul Klimpel beschäftigt sich schon seit mehreren Jahren mit Creative-Commons-Lizenzen. Seine Empfehlungen auf dem OER-Festival 2017:

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Ausführliche Begründungen von Klimpel finden sich hier:
CC-NC Leitfaden von iRights (PDF)

3. Mit NC-Einschränkung können die Inhalte nicht in Wikipedia und den dazugehörigen offenen Bildungsprojekten genutzt werden

Auf diesen Aspekt verweist Leonhard Dobusch immer wieder, was inzwischen (wohl auch durch seine Arbeit) darin resultierte, dass ZDF TerraX Inhalte ohne NC-Einschränkung teilt. Auch die Netzaktivistin Julia Reda teilt diese Empfehlung:

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Ich habe hierzu einen kleinen Infografik-Entwurf geteilt:

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4. „Wenn ich sicher jemanden abmahnen wollte, würde ich das unter ’ne NC-Lizenz stellen“

Die Unsicherheit bei der Auslegung begünstigt das Abmahnen von Nachnutzer*innen, so können leichter Fallen gestellt werden – diese Fälle gibt es leider bereits (vgl. Cider-Connection). Insofern sieht auch dieser Anwalt deutliche Probleme bei der NC-Klausel (Youtube-Videozitat):

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Strittig war z.B. auch, ob das Deutschlandradio ein kommerzieller Nutzer ist:
https://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162
Während vor Gericht also Erfolge in Bezug auf Abmahnungen bei unzureichender Lizenzangabe von CC-BY- oder CC-BY-SA-Werken errungen werden (vgl. „Creative Commons Abzocke ist wohl bald Geschichte“), wird die Auslegung von NC im schlimmsten Fall weiterhin Gerichte beschäftigen.

5. Die UNESCO-Definition sieht nur gerinfügige Einschränkungen vor

Siehe Begründung im Artikel „Was ist OER?“ – die NC-Klausel ist wohl kaum nur als „geringfügige Einschränkung“ anzusehen.

6. Nichtkommerziell und kommerzielle Nutzung sind schwerer unterscheidbar als man denkt

Teilnehmerbeiträge (Volkshochschulen), Honorare sowie generelle Gewinnerzielungsabsichten von Freiberufler*innen können aus vermeintlich nichtkommerziellen Nutzungen plötzlich kommerzielle Nutzungsarten machen. Privatschulen und freiberufliche Nachhilfelehrer*innen sind ebenso betroffen – kann man wirklich noch eine solche Grenze ziehen im Jahr 2018? Ausführliche Begründungen und weitere Beispiele: CC-NC Leitfaden von iRights (PDF):

„Schwieriger ist es dagegen, zu entscheiden, ob private Blogs als kommerziell gelten, wenn sie (oder ihr Blog-Hoster) Werbung schalten und damit Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen sind oft sehr gering und decken meist nur die Kosten für das Hosting. Hier gibt es gute Argumente dafür, dass die Unternehmung nicht vorrangig auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist und deshalb weiter als nicht-kommerziell einzustufen wäre. Die Abgrenzung ist schwierig und viele Fälle sind umstritten. Um beim Beispiel des privaten Blogs zu bleiben: Wann verliert ein Blog den nicht-kommerziellen Charakter? Wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten übersteigen, schon beim ersten verdienten Cent oder erst, wenn tatsächlich ein nennenswertes Einkommen generiert wird?

Die schwierige Abgrenzung führt dazu, dass in vielen Fällen die Verantwortlichen vorsichtshalber keine CC-lizenzierten Inhalte übernehmen, wenn das NC-Modul mit in der Lizenz steht, selbst wenn sie im Ergebnis als nicht-kommerzielle Nutzer einzustufen wären.“

7. Durch die NC-Klausel muss man doch wieder um Erlaubnis fragen bei Unsicherheiten

Eigentlich ist es Ziel der CC-Lizenzen, dass Nachnutzer*innen weltweit möglichst ohne Nachfrage Bildungsmaterial von Anderen unter bestimmten Bedingungen nutzen, verändern und wieder ins Netz hochladen können (Oder wer will schon gern hundert Emailanfragen zur Nachnutzungserlaubnis beantworten wöchentlich?). Durch NC wird dies in meinen Augen wieder ad absurdum geführt, dies zeigt z.B. der Fall Geogebra im Mathematik-Bereich (Blogbeitrag):
https://matthias-andrasch.de/2017/nc-einschraenkung-jedes-mal-um-erlaubnis-fragen-statt-offene-erlaubnis/
(Disclaimer: Geogebra bezeichnet sich selbst nicht als „Open Source“)

8. „Nichtkommerziell“-Einschränkungen existieren in der Open-Source-Softwarewelt nicht

Die Open-Source-Bewegung rund um Linux, Open Office und Github wird oft als ein glänzendes Beispiel in der OER-Debatte angebracht – meist ohne dabei zu erwähnen, dass sich die Frage einer „nichtkommerziellen Einschränkung“ dort nie ernsthaft und breit gestellt hat, weil sie einfach nicht praktikabel wäre: Programmier*innen tragen in ihrer Freizeit oder als Teil ihrer Arbeit zu Open-Source-Projekten bei, Unternehmen verbessern ebenfalls Open-Source-Projekte, etc. Siehe mein Blogbeitrag zu Github, Open Source & NC:
https://matthias-andrasch.de/2017/die-faszination-fuer-github-und-open-source-und-was-das-mit-der-nc-debatte-bei-oer-zu-tun-hat/

9. Die NC-Lizenzvariante ist nicht mit Open-Definitionen kompatibel sowie keine “Approved for Free Cultural Works”-Lizenz

„CC uses the definition of free cultural works at Freedom Defined to categorize the CC licenses. (Freedom Defined is an open organization of free culture advocates and researchers; the definition was developed by its community as a parallel to efforts such as the Free Software Definition, to have a standard for defining Free Culture.) Using that definition, material licensed under CC BY or BY-SA is a free cultural work. (So is anything in the worldwide public domain marked with CC0 or the Public Domain Mark.) CC’s other licenses– BY-NCBY-NDBY-NC-SA, and BY-NC-ND–only allow more limited uses, and material under these licenses is not considered a free cultural work.“

Quelle: Infoseite der Organisation Creative Commons „Understanding Free Cultural Works“

10. Nachnutzer*innen wird das Leben unnötig schwer gemacht

Statt über den pädagogischen Einsatz müssen sich Nachnutzer*innen Gedanken machen, ob ihre Nutzung nicht doch irgendwie „kommerziell“ im rechtlichen Sinne sein könnten – weil ihr kostenfreier Bloganbieter z.B. Werbung einblendet, weil sie nebenberuflich selbstständig gemeldet sind, etc. Ausführliche Begründungen und weitere Beispiele: CC-NC Leitfaden von iRights (PDF)

11. Die NC-Klausel schützt nicht vor dem Kontrollverlust im Internet – außer man möchte Geld für Anwälte ausgeben, um Verstöße zu verfolgen

Alan Levine thematisiert anhand seiner Fotografien die Lizenzeinschränkungen im Blogbeitrag „Your Licenses? Frankly My Dear…“ (via Feierabend Bier Open Education Episode 41):

Maybe it is what is suggested by “license” which sounds like by issuing a license you are exerting control. Yes, it is legal code. So what it really means, is, if someone makes commercial use of something you have licensed CC BY-NC you are granted the ability to spend gobs of time and piles of money taking some violator to court. It gives you the right to take $$$$ legal action.
It provides no protection.
And also likely obvious, the presence of a license has zero deterrence on the kinds of people who steal and try to do those nasty men things with your stuff. As much as locks on your doors do not stop petty thieves.
[…]
I can’t find the absolute quote, but Jonathan hammers home the difference between the Photograph (the act of making a photograph, the relationship of photographer/subject) and the Digital Image, recognizing that there is no way to control the replication of the latter, which is just a digital file.
Many spend inordinate amounts of effort trying to maintain control of the digital artifact. And this is where we imbue that that is where the value of of our work lies.
[…]
I don’t care one whit if someone makes money from my stuff. In fact, I might congratulate them on their ingenuity. So I am more than happy if people take my stuff and make money from it. If I never intend to make money from it, how can I consider it a loss to me if someone else does?

12. Geht es primär um Lernen und Bildungsarbeit oder um das Verhindern des Geldverdienens Anderer?

Was soll mit der NC-Klausel erreicht werden? Dass andere Menschen nicht Geld mit eigenen Inhalten verdienen, die mühevoll erstellt wurden? Wo ist der persönliche Verlust, wenn kommerzielle Nachhilfeanbieter damit Angebote für Schüler*innen gestalten? Die Inhalte sind doch weiterhin frei im Netz verfügbar und wenn das Material pädagogisch eingesetzt wird, ist dies doch eigentlich ein Gewinn?
Oder sollen bestimmte kommerzielle Anbieter, abgeschreckt werden, welche freies Material kostenpflichtig 1 zu 1 verkaufen ohne jeden Mehrwert und welche ich eher als Betrüger*innen bezeichnen würde? Im Open-Access-Bereich ist dieses Phänomen unter „Predatory Open Access“ bereits bekannt – und es kann ganz einfach dadurch verhindert werden, dass Lehrer*innen vor dem Kauf von Material per Suchmaschine herausfinden ob es das Material nicht auch kostenfrei als OER im Netz gibt. Lohnt es sich wegen diesem Randphänomen eine immense Hürde in der Nutzung durch die NC-Klausel zu errichten?


Mögliche weitere Begründungen:

  • Die NC-Klausel schützt nicht vor Extremist*innen (Ausführung folgt, vgl. Klimpel)
  • Die NC-Klausel erhält keine Freiheit – dies kann nur durch Copyleft wie CC-BY-SA erreicht werden (Ausführung folgt, siehe Broschüre von Klimpel)

Weitere Begründungen sowie kritische Kommentare gerne in die Kommentare posten!

Muss das so kompliziert sein?

Um die Lizenzierung für OER zu vereinfachen habe ich den OERhörnchen Bildungsteiler programmiert, welcher die NC- und ND-Klausel gar nicht erst anbietet. Wer die NC-Klausel reflektiert benutzen will, kann weiterhin das offizielle Lizenztool benutzen. Feedback sehr gerne in den Kommentaren oder direkt an mich!
Durch eine Lizenzierung als CC0 / Public Domain werden viele Hürden aus dem Weg geräumt für Nachnutzer*innen, im Gegenzug verzichten die Ersteller*innen auf ihre Urheberrecht. Die Lizenzierung als CC0 kann hier durchgeführt werden: Werk als CC0 teilen. (Hintergründe: Was ist Creative Commons Zero?)
Ein weiterer Weg – im Gegensatz zur hier dargelegten starken Abgrenzung und der strikten Vermeidung von NC – wäre eine „Skala der Offenheit“, mit welcher OER-Material je nach Offenheitsgrad einkategorisiert/gelabelt werden könnte, um die Einschränkungen in Bezug auf OER sehr transparent sichtbar machen zu können. Bisher habe ich hierzu nur einige Diskussionen mitgehört, aber kenne noch kein konkretes Projektvorhaben. Gerne angeführt wird hierbei diese Grafik, die sich allerdings nur auf Lizenzen bezieht. Denkbar wäre auch ein Einbezug weiterer Faktoren, z.B. ob Material auf einer Plattform/in einem Tool „gefangen“ ist oder ob es in offene Formate exportiert werden kann, etc. etc. Im Open-Access-Bereich gibt es das Repository-Ranking nach bestimmten Kriterien, welches evtl. eine Grobvorlage sein könnte.
Disclaimer: Als nebenberuflich Selbstständiger bin ich durch die NC-Klausel persönlich betroffen und voreingenommen, versuche diese Thematik aber stets so objektiv wie möglich zu betrachten.

CC0/Public Domain
Für dieses Werk und dessen Inhalte – sofern nicht anders angegeben – wird kein urheberrechtlicher Schutz beansprucht. Die Freigabe erfolgt über die folgende Erklärung: CC0/Public Domain. Die Inhalte können für jegliche Zwecke frei und ohne Bedingungen genutzt und verändert werden. Sehr gerne kann optional ein Hinweis erfolgen: Matthias Andrasch, freigegeben als: CC0/Public Domain.