Eigenkündigung: Sperrzeit bei ALG 1 – drei Monate Sperre, aber immerhin krankenversichert

Du brauchst Zeit zum Luft holen und einen Tapetenwechsel? Du überlegst, dein Arbeitsverhältnis zu kündigen? Wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag selber vorzeitig durch eine Kündigung beendest, tätigst du eine sogenannte Eigenkündigung.
Eng mit dem Thema Eigenkündigung ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in Deutschland verknüpft. Hier zeige ich kurz, wie das Ganze abläuft und dass sich eine Sperrzeit letztendlich viel dramatischer anhört als sie eigentlich ist.

Ein wichtiger Hinweis direkt zu Beginn, den ich erhalten habe: „Es gibt auch Situationen, wo der Arbeitgeber mit sich reden lässt und bereit ist, die Kündigung auszusprechen, damit man um die Sperrfrist rumkommt. Das ist ggf. auch einen Gedanken wert, bevor man selbst kündigt.“.

Ebenso gibt es die Möglichkeit, sich bereits vor der Kündigung mit der zuständigen Agentur für Arbeit bzgl. einer drohenden Sperrzeit auszutauschen. Siehe z.B. https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/ und https://karrierebibel.de/arbeitsamt-sperre/.

Inhaltsverzeichnis

Vorab: Disclaimer und Unterschied ALG1 und ALG2/Hartz4

Disclaimer: Dieser Beitrag ist lediglich ein privater Erfahrungsbericht, keine offizielle / rechtsverbindliche Quelle oder Rechtsberatung. Dieser Artikel wird nicht fortlaufend aktualisiert, Informationen können veraltet sein.
Bitte kontaktiere bei wichtigen Fragen unbedingt die für dich zuständige Agentur für Arbeit oder nutze andere Beratungsangebote/Rechtsberatungen.

Eine wichtige Begriffsunterscheidung für Agentur-Neulinge (wie mich damals):

  • ALG 1 = Arbeitslosengeld 1, hierfür sind Menschen in Deutschland berechtigt, die eine bestimmte Zeit versicherungspflichtig gearbeitet haben (siehe unten), das Geld wird von der jeweiligen Agentur für Arbeit in deiner Stadt/Gemeinde bewilligt (während deiner Arbeit hast du monatlich bereits einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt)
  • ALG 2 = Arbeitslosengeld 2, sogenannte Grundsicherung in Deutschland, auch allgemein als „Hartz 4“ bekannt, wird vom Jobcenter verwaltet (wird in diesem Artikel nicht behandelt)

Arbeitslosengeld 1

Hast du überhaupt Anspruch?

Mindestens 12 Monate gearbeitet in den letzten 30 Monaten?

Du warst in den letzten 30 Monaten (2,5 Jahren) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt? Somit hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1). [Mehrere Tätigkeitszeiten können zusammengezählt werden, aber Vorsicht: Tätigkeiten, bei denen du keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hast, zählen nicht, bspw. ist dies bei Werksstudent:innen-Verträgen der Fall. Ein Blick auf den Lohnzettel hilft, um dies herauszufinden].

Falls du Anspruch hast, kannst du von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 ausgezahlt bekommen. Es entspricht ganz grob etwa 60% deines letzten Netto-Lohns (= das, was im Job auf deinem Konto gelandet ist), Grundlage der Berechnung ist dein durchschnittlicher Brutto-Lohn, siehe Beispielrechner der Agentur für Arbeit.

Wichtig: Um Arbeitslosengeld zu bekommen, schau dir unbedingt die aktuellen Fristen für Arbeitslosmeldung (digital vorab sowie persönlich vor Ort an) sowie den Antragsablauf an (du brauchst später nämlich auch eine Arbeitsbescheinigung von deinem Arbeitgeber – keine Sorge, diese muss dir der Arbeitgeber zeitnah ausstellen sobald du darum bittest). In meinem Fall war die Meldung vor Ort darauf beschränkt, einmal für 30 Sekunden den Ausweis am Schalter vorzuzeigen, weil ich bereits digital alles ausgefüllt hatte. Man kann den Antrag auch online bereits abschicken, bevor man alle Dokumente beisammen hat – diese können dann im Online-Portal einfach nachgereicht werden zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Sache mit der Eigenkündigung und Sperrzeit

Okay, du hast also eigenständig gekündigt – was sind die Konsequenzen? Die schlechte Nachricht zuerst:

12 Wochen (3 Monate) kein Arbeitslosengeld zu Beginn, wenn man selber ohne Grund kündigt

Arbeitslosengeld 1 gibt es nur direkt im Anschluss, wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft oder du ohne Verschulden gekündigt wirst. Wenn du aber selber und aus freien Stücken kündigst, dann müsstest du dies extra begründen, um eine Sperrzeit abzuwenden (Gründe für Sperrzeit-Vermeidung, siehe u.a. hier – Spoiler: Es ist kompliziert und „Job hat mich nicht mehr erfüllt“ zählt höchstwahrscheinlich nicht). Gelingt dir diese Begründung nicht, bekommst du 12 Wochen zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld ausgezahlt (Sperrzeit), was dir über ein Antwortschreiben (siehe unten) dann einfach schriftlich mitgeteilt wird.

Du musst übrigens nichts umständlich und detailliert begründen, wenn du keinen Bock bzw. keine emotionalen Ressourcen mehr hast und kassierst dann einfach ganz normal „deine Strafe“ der Sperrzeit.

Gute Nachricht: Trotzdem krankenversichert während Sperrzeit

Die gute Nachricht: Während den 12 Wochen kriegst du zwar kein Arbeitslosengeld, aber du bist über die Agentur für Arbeit krankenversichert bzw. die Krankenversicherung wird dir darüber bezahlt. Warum ist das eine gute Nachricht? Wärst du nicht über die Agentur für Arbeit krankenversichert in der Sperrzeit, müsstest du als „erwerbslose Person“ eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die z.B. 156,06 € / Monat kostet (Quelle Techniker Krankenkasse). Du sparst mit der Sperrzeit also ca. 460,00 € in den 3 Monaten (falls du nicht anderweitig versichert wärst).

Diese Variante des Neustarts mit Sperrzeit ist natürlich nur für Personen erstrebenswert, die ein finanzielles Polster haben, um 12 Wochen ohne jegliche Einkünfte auszukommen. Ohne dieses Polster lohnt es sich finanziell eher, den Job noch bis zum Ende zu ertragen.

[Hinweis an dieser Stelle bzgl. Urlaub und längerer Abwesenheit: Falls du mehr als sechs Wochen im Ausland unterwegs sein möchtest (siehe Urlaub und ALG1), um den Kopf freizukriegen, dann geht das über eine zeitweise Abmeldung von der Arbeitsagentur, ausführliche Tipps siehe „Weltreise: Wie ist das mit der Abmeldung“ – weiterhin könnte eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für dich interessant sein]

Angaben zur Eigenkündigung beim Antrag auf Arbeitslosengeld

Zu erst sei gesagt: Der Vorgang ist wohl ein absoluter Standardprozess bei den Agenturen für Arbeit. Meine Arbeitsvermittlerin sprach bspw. so gut wie gar nicht mit mir über meine Kündigung sowie die Sperrzeit, sondern wir sprachen nur über meine berufliche Zukunft und meine Pläne für die Bewerbung. Zudem ist deine/dein Arbeitsvermittler sowieso nicht für die Abrechnung der Sperrzeit zuständig, sondern die Leistungsabteilung kümmert sich um diese Belange. [Diese Trennung in Abteilungen bei der Agentur für Arbeit war für mich etwas schwer nachzuvollziehen, weil ich nicht genau wusste, ob ich nun meiner Arbeitsvermittlerin schreiben, die Hotline anrufen oder die Kontaktfunktion im Online-Portal (Bereich Leistung) nutzen soll für spezielle Fragen. Die Bundesagentur für Arbeit will sich hier zukünftig aber auch kund:innenfreundlicher aufstellen: „Der Kunde solle nicht derjenige sein, der ihre Prozesse besuchen müsse, sondern ihre Prozesse sollten sich nach seinem Anliegen richten, so Schönefeld.“.]

Ein paar mehr Textfelder für die Eigenkündigung, das war’s

Wie läuft das nun genau ab? An sich läuft alles wie ein normaler Antrag auf Arbeitslosengeld im Online-Portal, es kommen nur ein paar mehr Text- und Auswahlfelder für die Eigenkündigung hinzu, siehe hier:

Die speziellen Begründungsfelder für die Eigenkündigung (Screenshots nicht unter freier Lizenz)

Die Textfelder sind zwar Pflichtfelder, an sich kann hier aber auch vermutlich eine Angabe wie „Unzufrieden mit der Arbeitsatmosphäre“ reingeschrieben werden. Die Angaben müssen gemacht werden, sodass die Leistungsabteilung prüfen kann, ob eine Sperrzeit verhängt wird. Selbst wenn man die Felder leer lässt, dürfte es aus meiner Laiensicht hier keine Nachfragen geben, sondern man „kassiert“ dann einfach die Sperrzeit (siehe Schreiben Sperrzeit im nächsten Abschnitt). Ich selbst habe keinerlei Rückfragen zu meinen Angaben erhalten und habe mir viel zu lange einen Kopf gemacht, was ich dort nun hineinschreibe (dummerweise). Aber wenn man im Stress ist, ist es manchmal schwer, klar zu denken… 😉

Der ALG1-Bewilligungsbescheid mit Sperrzeit

Das Endergebnis sieht dann so aus: Ein Bewilligungsbescheid mit einer verhängten Sperrfrist sowie ein Schreiben mit der Angabe, dass die Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit bezahlt wird während der Sperrzeit (man bleibt bei seiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung):

Das Antwortschreiben bzgl. Kündigungsgrund, Verhängung Sperrzeit sowie Bestätigung Krankenversicherung

Pflichten während der Sperrzeit

Während der Sperrzeit ist man ganz normale:r Arbeitssuchende:r, also muss man die Mindestanzahl von Bewerbungen pro Monat machen/nachweisen, Pflichttermine mit Arbeitsvermittlerin/in wahrnehmen, Urlaub ist erst kurz vorher bewilligbar, Anwesenheit im Wohnort eigentlich vorgeschrieben, etc. Lediglich Nebeneinkünfte werden wohl nicht voll abgezogen, weil man von 0,00€ ja nichts abziehen kann (Siehe Freibetrag + wöchentliche Grenzen). Hiermit habe ich mich aber nicht beschäftigt, da ich keine Lust hatte [ebenso wie beim Bafög] mit kleinen selbstständigen Einkünften letztendlich wieder mehr Verwaltungsprozesse auszulösen und ggf. weitere Abzüge zu riskieren.

Fazit

Ich war positiv überrascht, wie viel inzwischen online möglich ist (Antrag, Bescheide einsehen, etwas digital nachreichen, etc.). Insbesondere das Antragsformular war gut gemacht, ich hatte mit einem ausfüllbaren PDF und deutlich mehr Kopfschmerzen bei Formularfragen gerechnet. Negativ aufgefallen sind mir die bereits erwähnten unterschiedlichen Ansprechpartner:innen bei Prozessen sowie der Umstand, dass man sich Urlaub (besser gesagt eine Ortsabwesenheit, Anspruch auf Urlaub hat man offiziell nicht) erst eine(!) Woche vorher bewilligen lassen kann. Insbesondere nach einer frustrierenden Joberfahrung möchte (und sollte) man ja einfach mal mindestens eine Woche irgendwo abschalten und dies schon im Monat vorher sicher buchen statt bis zur Urlaubswoche zittern zu müssen. Komplett unverständlich für mich, warum das so krass unflexibel gehandhabt wird. Möglich wäre ja auch eine „frühzeitige Bewilligung unter Vorbehalt“ o.ä.

Bedingungsloses Grundeinkommen als Chance für eine bessere mentale Gesundheit statt Anreiz für Dienst-nach-Vorschrift?

Persönlich kam mir abschließend oft der Gedanke, dass es ja eigentlich absurd ist, dass eine „innere Kündigung“ und Durchhalten bis zum Ende eines befristeten Arbeitsvertrages direkt zur Auszahlung des ALG1 führt (Belohnung) – wohingegen Menschen, die ehrlicherweise lieber vorher die Reißleine ziehen und direkt einen potenziell nachhaltigeren Neustart für sich selbst wagen, drei Monate leer ausgehen (Bestrafung). Dabei ist eine beginnende Arbeitslosigkeit ja emotional viel krasser als sich jeden Tag ins Büro zu schleppen, Kaffee zu trinken und nur das Nötigste abzuliefern bis Vertragsende. Es gibt natürlich sicher weitere Argumente für oder gegen die Sperrzeit, letztendlich hat die persönliche Erfahrung bei mir wieder ein stärkeres Interesse für die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens geweckt. Siehe hierzu:

Insbesondere die Kombination eines bedingungslosen Grundeinkommens sowie die zusätzliche Chance, ggf. durch kleinere selbstständige Einkünfte die Gehaltsverluste durch die Kündigung etwas abzufedern, hätte mir persönlich sehr in einer beruflichen Achterbahn-Übergangszeit geholfen, um etwas Ruhe und Sicherheit einkehren zu lassen. So aber war ich überfordert, gefrustet und habe meine Selbstständigkeit lieber komplett ruhen lassen, um möglichst wenig Stress mit den mir unbekannten Prozessen in der Agentur für Arbeit zu haben und wenigstens die Krankenversicherungsbeiträge ganz sicher zu bekommen nach meiner kurzfristigen Entscheidung zur Kündigung, die ja massive finanzielle Konsequenzen im Alltag hat (= 3 Monate jeweils 0,00 Euro).

Ein schönes Zitat zum Thema „Kündigen – ja/nein?“ hat während dieser Zeit der Entscheidung meine Partnerin gefunden:

ZEIT Campus: Apropros Zeugnis: Wenn mir ein Job schon nach kurzer Zeit nicht mehr gefällt, ist es dann okay, direkt zu kündigen, oder sieht das im Lebenslauf seltsam aus?

Diesbrock: Das ist die Neurose Ihrer ganzen Generation: Sie sind ständig fixiert auf Ihren Lebenslauf. Wenn Sie einen Versuch starten und der in die Hose geht, können Sie selbstverständlich auch nach einem Monat kündigen.

https://www.zeit.de/campus/2014/02/kuendigung-job/komplettansicht

In dem Sinne: Viel Mut und Kraft bei deinen zukünftigen Entscheidungen, Fails und Erfolgen!


Ergänzungen:

  • eine weitere Option für einen Neustart könnte auch eine Weiterbildung sein, welche die Agenturen für Arbeit ggf. bezahlen, hierzu kann man mit seinem/seiner Arbeitsvermittlerin sprechen (siehe KURSnet-Angebot)
  • Hinweis via Twitter: „Wer eine berufliche Umorientierung plant, überlegt sich besser zweimal überhaupt das ALG anzunehmen. Da man „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss“ dürfen nämlich keine Praktika >15h/Woche angenommen werden.“ (Danke, Daniel! – Persönlicher Hinweis: Man kann sich meines Wissens aber auch jeder Zeit aus dem ALG1 abmelden, sollte sich so eine Möglichkeit spontan auftun bspw.)
  • Hinweis via Twitter: „Es gibt auch Situationen, wo der AG mit sich reden lässt und bereit ist, die Kündigung auszusprechen, damit man um die Sperrfrist rumkommt. Das ist ggf. auch einen Gedanken wert, bevor man selbst kündigt.“ (Danke, Katharina)

3 Kommentare

Josephine 15. März 2022 Antworten

Hallo Matthias, ich bin sehr froh, dass ich diese Informationen bezüglich ALG1 gefunden habe, vor allem das mit der Krankenversicherung war mir überhaupt nicht klar.Ich bin seit 5 Jahren in einem Job, den ich mittlerweile nicht mehr ertragen kann und will.Ich brauche eine Auszeit, habe Rücklagen und werde 100% bei Eigenkündigung gesperrt.Eine Kündigung seitens Arbeitsgeber wurde mir von meiner Chefin (die nicht der HR Manager ist) schon vorab verwehrt, ich werde trotzdem den Kontakt zum HR suchen und meine Situation erklären, da ich sehr ungern auf das ALG1, das man ja jahrelang eingezahlt hat, verzichten will.
Ich danke Dir für Deine Aufklärung, das bringt mehr Klarheit und Mut, endlich auszusteigen, um zu atmen und zu leben.
Liebe Grüße, Josephine

Matthias Andrasch 28. März 2022 Antworten

Hi Josephine, vielen Dank für Dein Feedback zum Artikel und alles Gute für deinen weiteren Weg! 🙂 Viele Grüße, Matthias

Bine 28. Juli 2022 Antworten

Hi Matthias, danke für deinen Bericht. Er hilft mir im Moment echt weiter !!!!
Eine Frage habe ich: Die ganzen Gespräche mit den div. Arbeitsvermittlerinein, fanden die alle telefonisch statt und musstest Du auch persönlich vorbei kommen und wie oft? Musstest Du Unterlagen auch persönlich hin bringen oder ging alles online und per Email ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen! Liebe Grüße

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