OER ist nicht nur kostenfrei zugängliches Bildungsmaterial im Netz, sondern durch OER werden weitere Freiheiten der Nachnutzung ermöglicht (Remixdimension)
Open Educational Resources (OER) sollen von Lehrer*innen im Idealfall möglichst frei und einfach genutzt, geteilt, verändert, kombiniert (geremixed) und wiederveröffentlicht (hochgeladen) werden können. Die UNESCO-Definition für OER besagt, dass dies „durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen“ erfolgen soll, mit Hilfe einer sogenannter offener Lizenzen (Creative Commons Lizenzen = CC-Lizenzen).
Kostenfreies Unterrichtsmaterial ist nicht automatisch OER-Material
Hierdurch grenzt sich OER-Material klar von gängigem Online-Unterrichtsmaterial ab, welches zwar kostenfrei erhältlich ist – aber eben nicht ohne Nachfrage bei dem/der Ersteller*in geteilt, verändert oder wiederveröffentlicht werden darf (vgl. „Mythos Lobbymaterial“-Debatte). Kostenfreies Bildungsmaterial im Netz veröffentlichen ist ohne Frage ebenfalls ein gutes Ansinnen für mehr Kooperation im Lehramt – OER-Material zeichnet sich aber eben durch die offene Lizenzierung aus, die deutlich mehr Freiheiten als die bloße Nutzung des Materials im eigenen Klassenzimmer oder Seminarraum ermöglicht (vgl. 5R-Freiheiten).
Doch auch bei der Lizenzierung von Material gibt es einiges zu beachten in Bezug auf Freiheiten: So stehen im offiziellen Lizenzierungstool der Creative Commons Organisation, mit welchem Ersteller*innen ihre erstellten Inhalte unter CC-Lizenz freigeben können, mehrere Lizenzarten zur Verfügung.
Die Konsequenzen der unterschiedlichen Lizenztypen
Vorab sei bemerkt: Die CC-Lizenzen wurden nie explizit für OER oder Bildungsmaterial entwickelt, sondern für kreative/künstlerische Arbeiten im Netz (vgl. History of Creative Commons). Sie werden für OER primär eingesetzt, weil sie inzwischen weltweit verbreitet und etabliert sind (vgl. „1,2 Millarden Werke stehen unter alternativen Lizenzen“).
Nicht alle Lizenztypen, die man bei Creative Commons auswählen kann, müssen also zwangsläufig optimal geeignet sein für die Ziele und die Definition hinter Open Educational Resources. Gibt jemand ein Werk (z.B. ein Arbeitsblatt) unter CC-Lizenz frei, so ist dies der erste wichtige Schritt zu mehr Bildungsmaterialfreiheit. Je nach Lizenztyp stellen sich aber für die Nachnutzer*innen, die Material eventuell verbessern oder auf ihren Unterricht anpassen wollen, wichtige und teils sehr komplizierte Fragen:
Warum ich die ND- und NC-Klausel nicht als geeignet für OER erachte
10+x Gründe gegen die NC-Lizenzvariante finden sich hier:
https://matthias-andrasch.de/2017/nc-ist-doof/
Muss das so kompliziert sein?
Um die Lizenzierung für OER zu vereinfachen habe ich den OERhörnchen Bildungsteiler programmiert, welcher die NC- und ND-Klausel gar nicht erst anbietet. Wer die NC-Klausel reflektiert benutzen will, kann weiterhin das offizielle Lizenztool benutzen. Feedback sehr gerne in den Kommentaren oder direkt an mich!
Durch eine Lizenzierung als CC0 / Public Domain werden viele Hürden aus dem Weg geräumt für Nachnutzer*innen, im Gegenzug verzichten die Ersteller*innen auf ihre Urheberrecht. Die Lizenzierung als CC0 kann hier durchgeführt werden: Werk als CC0 teilen. (Hintergründe: Was ist Creative Commons Zero?)
Ein weiterer Weg – im Gegensatz zur hier dargelegten starken Abgrenzung und der strikten Vermeidung von NC – wäre eine „Skala der Offenheit“, mit welcher OER-Material je nach Offenheitsgrad einkategorisiert/gelabelt werden könnte, um die Einschränkungen in Bezug auf OER sehr transparent sichtbar machen zu können. Bisher habe ich hierzu nur einige Diskussionen mitgehört, aber kenne noch kein konkretes Projektvorhaben. Gerne angeführt wird hierbei diese Grafik, die sich allerdings nur auf Lizenzen bezieht. Denkbar wäre auch ein Einbezug weiterer Faktoren, z.B. ob Material auf einer Plattform/in einem Tool „gefangen“ ist oder ob es in offene Formate exportiert werden kann, etc. etc. Im Open-Access-Bereich gibt es das Repository-Ranking nach bestimmten Kriterien, welches evtl. eine Grobvorlage sein könnte.
Disclaimer: Als nebenberuflich Selbstständiger bin ich durch die NC-Klausel persönlich betroffen und voreingenommen, versuche diese Thematik aber stets so objektiv wie möglich zu betrachten.
Für dieses Werk und dessen Inhalte – sofern nicht anders angegeben – wird kein urheberrechtlicher Schutz beansprucht. Die Freigabe erfolgt über die folgende Erklärung: CC0/Public Domain. Die Inhalte können für jegliche Zwecke frei und ohne Bedingungen genutzt und verändert werden. Sehr gerne kann optional ein Hinweis erfolgen: Matthias Andrasch, freigegeben als: CC0/Public Domain.