+++ Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Artikel wurde noch nicht von Expert:innen geprüft!
Bitte unbedingt bei AK kostenfrei zu Elternkarenz beraten lassen. +++
Auch im Jahr 2025 gibt es noch große Ungleichheiten bei der Elternzeit, Väter nehmen sie immer noch nicht in gleichem Außmaß wie die Mütter in Österreich:
In Österreich wird immer noch das sogenannte „Male-Breadwinner-Modell“ praktiziert: Der Mann ist der Ernährer der Familie in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis, die Frau liefert zu und schupft den Haushalt.
Kindererziehung ist bei uns Frauensache. Nur 16 Prozent der Väter gehen in Babykarenz. Von diesen ohnehin sehr wenigen Karenzvätern bleibt mehr als die Hälfte nur die Minimalzahl von zwei Karenzmonaten beim Kind.
Vielleicht sollten sich Österreichs Frauen an den Isländerinnen ein Vorbild nehmen – Nina Horaczek (falter / Instagram)
Wobei man hier auch Arbeitgeber und Arbeitsumfeld nicht aus der Verantwortung entlassen darf, teils ist eine längere Männer-Karenz unerwünscht, etc.

Update 11.10.2025:
Dieser Blogbeitrag ist sehr lang und unübersichtlich geworden. Ich arbeite gerade an einem Online-Tool, welches die Karenzplanung (hoffentlich) für euch vereinfacht. Hier geht’s zur Vorschau:
To be fair: Aus meiner Sicht lässt das aktuelle Förderungsmodell für Erwerbstätige – das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für maximal 14 Monate nach Geburt mit gutem Geld (80% vom Netto-Gehalt) – den Vätern wenig „einfachen“ Spielraum. Möchte die Mutter beispielsweise das erste Lebensjahr ihres Babies miterleben, bleiben dem Vater nur die minimalen 2 Monate. Durch Wegfall des Bildungskarenz-„Hacks“ entfällt das zweite geförderte Jahr, welches auch der Vater hätte in Anspruch nehmen können. Mehr dazu im Kapitel „An die Politik“.
Im vorherigen (Bierdeckel-)Beitrag habe ich bereits verbloggt, dass aber schon das Einlesen ins Thema in Österreich ziemlich verwirrend sein kann. 🤯 Hier nun der Versuch, die Möglichkeiten für „Halbe-Halbe“ aufzuzeigen mit Grafiken.
Was dringend fehlt aus meiner Sicht:
A) Simple Grafiken, die den Ablauf anhand einer Zeitleiste erklären und auch „Ganze Männer machen Halbe Halbe“ greifbar macht. Diese Grafiken versuche ich hier in diesem Beitrag als Prototyp bereitzustellen (und ich hoffe sehr, dass die AK oder andere Organisationen solche ebenfalls in Zukunft bereitstellen):

B) Ein Online-Assistent, in dem Eltern die Möglichkeiten und beide Fördermodelle grob durchspielen können. Unter dem Hashtag #KarenzWizard habe ich erste Überlegungen geteilt. Die Regelungen sind an sich keine Raketenwissenschaft soweit ich das sehe.
C) Verlässliche Informationen, wie man „unbezahlte Karenz“ in Anspruch nimmt (bspw. nach Ablauf der 14 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld), ob Krankenversicherung durch Mitversicherung klappt (egal ob verheiratet oder nicht), was man in Pensionsversicherung einzahlen müsste und ob es Fallstricke gibt. Dies würde Müttern bspw. bis zu 12 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Vätern die 2 minimal benötigten Monate und darüber hinaus noch weitere Monate Karenz ermöglichen.
D) Ein zusammenhängender Ratgeber, der von der Zeit der Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz bis hin zum Gestalten von Kita-Eingewöhnung und Elternteilzeit berät. Die AK hat bspw. tolle Broschüren und Webseiten-Artikel zu jedem Thema, aber eben einzeln statt zusammenhängend – werdende Eltern müssen sich alles mühsam selbst zusammenpuzzlen an Informationen. Zudem fehlt eine feministische Beratung: In den YouTube- Videos der AK findet sich zudem fast ausschließlich das Beispiel „Vater nimmt die 2 (minimalen) Monate“ – was in den Medien heftig kritisiert wird.
⚠️ Bitte unbedingt bei der Arbeiterkammer kostenfrei zu Elternkarenz beraten lassen (Link-Beispiel AK Wien), bevor man etwas beim Staat beantragt. Die freundlichen Arbeiterkammer-Mitarbeiter:innen erklären dort den Rechenweg für die zwei Förderungsmodelle für eure Situation, geben Tipps zum Vergleichen und prüfen eure Überlegungen!
Eltern können beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) zwischen 2 Modellen wählen. Die Varianten unterscheiden sich in Bezugshöhe und -dauer. Eine einmal getroffene Entscheidung ist bindend für beide Elternteile. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich für die gemeinsame Entscheidung ausreichend Zeit zu nehmen und sich im Vorfeld gut zu informieren.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld.html
Termine bekommt man telefonisch oder in den Service-Zentren, leider noch nicht online. Es gibt aber ein Kontaktformular (Link-Beispiel AK Wien), bei welchem man auch einen Termin erfragen kann. Die AK ist auf eurer Seite! 🤝 🔥💪


Tipp: Um keine Fristen zu verpassen hilft der Elternkalender der Arbeiterkammer.
Ich freue mich auf kritisches Feedback und Korrekturen! 🙏
Inhalt
- Timeline-Grafiken für die zwei Fördermodelle und Varianten
- Crashkurs: Karenz, Mutterschutz & Co
- An die Politik: Wo ist der echte Spielraum für Väter?!
- Weitere Förderungen vom Sozialstaat Österreich
- Videos der Arbeiterkammer
- FAQ
- Kann man den Papamonat direkt ab Geburt nehmen?
- AMS-Bezug vorher = kein Familienzeitbonus im Papamonat?
- Kann man Einkommensabhängiges KBG und Pauschales KBG nutzen, wenn einer vorher nicht 6 Monate (182 Tage) gearbeitet hat?
- Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz?
- Ab wann wird Fremdbetreuung im Kindergarten offiziell frühestens empfohlen?
- Habe ich eine Garantie auf einen staatlichen Kita-Platz in Wien?
- Kann mein Kind später in das Kindergartenjahr einsteigen in Wien?
- Ab wann gilt das Recht auf Elternteilzeit?
- Wie unterstützt der Sozialstaat Österreich nach der Karenz?
- Wie ist die Lage für Regenbogen-Familien? 🌈
- Lizenz / Download der Grafiken
- Feedback?
Timeline-Grafiken für die zwei Fördermodelle und Varianten
ℹ️ Wir gehen hier davon aus, dass beide Elternteile Karenz nehmen. Wenn nur Mutter (oder Vater )in Karenz geht, gelten andere Fristen!
- Das aller Wichtigste zu erst: Keine Panik bei der Karenz-Planung! 🤗
- Den ersten Karenz-Teil und Dauer müsst ihr dem Arbeitgeber erst bis zum Ende des Mutterschutzes (normalerweise 8 Wochen, bei Kaiserschnitt o.ä. 12 Wochen) bzw. spätestens 8 Wochen nach Geburt melden, falls der Vater den ersten Karenzteil nimmt.
- Siehe Fristen zur Meldung der Karenz (Karenzteilung AK). Ihr habt also noch Zeit euer Baby erstmal kennenzulernen. Vorher ist ja alles noch sehr abstrakt. 🤯
- ⚠️ Aber: Die Schwangerschaft muss natürlich schon vorher gemeldet, Wochengeld beantragt werden, etc. – um keine Fristen zu verpassen hilft AK-Elternkalender.
- Den ersten Karenz-Teil und Dauer müsst ihr dem Arbeitgeber erst bis zum Ende des Mutterschutzes (normalerweise 8 Wochen, bei Kaiserschnitt o.ä. 12 Wochen) bzw. spätestens 8 Wochen nach Geburt melden, falls der Vater den ersten Karenzteil nimmt.
- Was kommt auf dem Konto an? Ein Praxisbeispiel für Erwerbstätige:
- ca. 25.000 € bei Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld für 14 Monate (je nach Gehaltshöhe, hier Beispiel 35h-Woche)
- versus maximal 18’760 € Pauschales Kinderbetreuungsgeld (abzüglich Mutterschutz-Zeit)
- Letzteres, das Pauschale, kann länger gestreckt werden kann – minimal 15 Monate bis maximal 2,9 Jahre ohne Erwerbsarbeit;
- Aber auch das Einkommensabhängige Betreuungsgeld kann nach Ende des Anspruchs (max. 14 Monate nach Geburt) mit einer unbezahlten Karenz verlängert werden (👉 siehe FAQ – Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz?).
- Alternativen zur unbezahlten Karenz: Das Baby frühzeitig in Kindergarten eingewöhnen mit 1 Jahr 2 Monaten (geht nur in manchen Bundesländern), beide in Elternteilzeit mit 20h/20h Wochenstunden und / oder Lage der Arbeitszeiten durch Elternteilzeit verändern, Betreuung bei Tagesmutter, Support der Großeltern o.ä.
- Erwerbstätige haben generell bis zum vollendeten 2. Lebensjahr Recht auf Karenz beim Arbeitgeber, bei gemeinsamen Karenz-Monat ggf. 1 Monat kürzer – Arbeitgeber darf das nicht ablehnen
Modell A: Einkommensabhängiges Betreuungsgeld (ea KBG) – höhere Forderung für Erwerbstätige (80%), aber nur 14 Monate
⚠️ Achtung bei Jobwechsel / AMS-Bezug o.ä.: Um Anspruch auf ea KBG zu haben, muss mindestens einer 6 Monate (182 Kalendertage) durchgehend gearbeitet haben – der Vater vor Geburt 6 Monate (182 Kalendertage) oder die Mutter vor dem Mutterschutz 6 Monate (182 Kalendertage). Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld darf nicht bezogen worden sein (Quelle: ÖGK). Hat nur einer von euch Anspruch, kann der andere Sonderleistung I (41,14 € täglich) beziehen, siehe Beispiel unten. Wenn beide keinen Anspruch haben, ist nur Pauschales Kinderbetreuungsgeld möglich.
Beispiel 0: Mutter 12 und Vater 2 (12+2) – hierfür werden Väter kritisiert
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Das ist das Modell, für welches vor allem Väter bzw. Eltern in den Medien kritisiert werden. Sie nehmen nur den minimalen benötigten Karenzteil von 2 Monaten beim ea KBG, für die 12+2 Regelung:

Die Mutter verbringt 1 Jahr nach Geburt mit dem Kind daheim (Mutterschutz 2 Monate bzw. ggf. 3 Monate bei Kaiserschnitt o.ä. und 10 bzw. 9 Monate gefördert von ea KBG).
Hier das Beispiel mit 12 Wochen Mutterschutz:

Die ea KBG Förderung ist strikt auf 14 Monate nach Geburt begrenzt, wenn der Vater minimal 2 Monate nimmt. Die Frau muss also bewusst auf Zeit verzichten für Halbe Halbe im Rahmen des ea KBG, s.u.
To be fair: Sehr „einfachen“ Spielraum für die Väter gibt es hier wenig? Sie könnten nur eine unbezahlte Karenz dran hängen (Siehe FAQ – Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz? – ⚠️ Unverheiratete Paare müssen für Mitversicherung eine „unbezahlte Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten“ nachweisen!), mit der Mutter 20h/20h in Elternteilzeit gehen, Großeltern mit einbeziehen, Tagesmutter – oder das Kind schon mit 1 Jahr und 2 Monaten in den Kindergarten eingewöhnen? (Siehe FAQ – Ab wann Kindergarten?)
Beispiel 1: Halbe Halbe
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Das wäre – nach meinem bisherigen Verständnis – das gleichberechtigte Halbe-Halbe, also 50% Mutter und 50% Vater:

Gut zu wissen: Der ea KBG Bezug startet erst nach dem Mutterschutz, nicht nach der Geburt. Hier also 8 Wochen, sprich ca. 2 Monate nach der Geburt. Das ist an sich gut für euch, denn das Wochengeld ist höher. Das ea KBG ist dann 80% vom Wochengeld, welches die ÖGK berechnet. Bis maximal 14 Monate (12+2) nach der Geburt (!) kann man das ea KBG nutzen, deswegen wird es hier von Lebensmonat 2 des Kindes bis Anfang des 14. Lebensmonats (12 Monate) bezogen.
Hier diese Variante mit 12 Wochen Mutterschutz, bspw. bei Kaiserschnitt:

Das Kind ist nach Ablauf der finanziellen Förderung 1 Jahr, 2 Monate alt.
Beispiel 2: Halbe halbe mit gemeinsamem Monat
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Einen Monat Karenz kann man auch gemeinsam verbringen:
Wenn Sie sich als Eltern das ea KBG teilen, muss jeder Elternteil mindestens 61 Tagen (= ca. 2 Monate) übernehmen. Diese Tage können nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Sie können beim Wechsel vom einen zum anderen Elternteil bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dann aber um die gemeinsamen Bezugstage.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld.html
🚧 Prüfen: Stimmt die Berechnung mit gemeinsamen Monat und die Verkürzung am Ende des Gesamt-Anspruches? Oder betrifft die Verkürzung ea KBG? 🚧
GRAFIK WIRD ÜBERARBEITET …
In diesem Beispiel wird ein gemeinsamer Monat in Anspruch genommen, bei welchem beide daheim das Kind betreuen. Das Kind ist nach Ablauf der finanziellen Förderung 1 Jahr, 2 Monate alt.
Hier dieselbe Variante mit 12 Wochen Mutterschutz, bspw. bei Kaiserschnitt:
🚧 Prüfen: Stimmt die Berechnung mit gemeinsamen Monat und die Verkürzung am Ende des Gesamt-Anspruches? Oder betrifft die Verkürzung ea KBG? 🚧
GRAFIK WIRD ÜBERARBEITET …
Beispiel 3: Vater 2 Monate ea KBG und noch unbezahlte Karenz
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In diesem Beispiel haben Mutter und Vater beide Anspruch auf eaKBG, der Vater nimmt die minimal vorgeschriebenen 2 Monate (12+2 Regel).
Da das Kind noch nicht mit 1 Jahr und 2 Monaten in Fremdbetreuung soll / der Vater ebenfalls 50:50 Zeit mit ihm verbringen will, hängt der Vater noch eine unbezahlte Karenz hinten dran. (Siehe FAQ – Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz? –
⚠️ Unverheiratete Paare müssen für Mitversicherung eine „unbezahlte Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten“ nachweisen!).
Alternativen: Elternteilzeit beide 20h/Woche, Tagesmutter, Großeltern, o.ä.).
Vorteil der Variante: 1.000€ Partnerschaftsbonus bei 50:50 bis 60:40 Aufteilung.
Hier daselbe Beispiel mit 12 Wochen Mutterschutz, bspw. bei Kaiserschnitt:

Beispiel 4: Vater Sonderleistung 1 (kein Anspruch auf volles ea KBG)
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In diesem Beispiel hat der Vater keinen Anspruch auf eaKBG, daher bezieht er Sonderleistung I und nimmt die minimal vorgeschriebenen 2 Monate (12+2 Regel).
Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 41,14 Euro täglich (Sonderleistung I).
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
Er erhält 41,14€ täglich – was in der Regel deutlich weniger als das ea KBG der Mutter ist (maximal 80,12 € täglich). Aber somit kann trotzdem ea KBG in Anspruch genommen werden und man profitiert von der hohen Förderung für die Mutter (je nach ihrem Gehalt). Das Kind ist nach Ablauf der finanziellen Förderung 1 Jahr, 2 Monate alt.
Optional: Möchte die Mutter einen gemeinsamen Monat mit dem Vater machen, kann sie noch einen Monat unbezahlte Karenz dran hängen (Siehe FAQ – Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz? – ⚠️ Unverheiratete Paare müssen für Mitversicherung eine „unbezahlte Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten“ nachweisen).
Hier dieselbe Variante mit 12 Wochen Mutterschutz, bspw. bei Kaiserschnitt:

Modell B) Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Maximal 18’760 €, von 15 Monaten bis max. 2,9 Jahre, für alle zugänglich
🚧 TODO: Visualisierungen bereitstellen – mit und ohne gemeinsamen Monat (Verkürzung?) 🚧
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) steht Ihnen offen, egal ob Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet haben oder nicht.
Ganz egal, wie lange Sie das KBG in Anspruch nehmen möchten: Alle Eltern bekommen eine gleich hohe Gesamtsumme. Das sind 15.016 €, wenn nur ein Elternteil das KBG bezieht oder 18.760 €, wenn sich beide Elternteile den Bezug aufteilen.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld.html
Crashkurs: Karenz, Mutterschutz & Co
Was ist Karenz überhaupt?
Karenz ist der Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, die Eltern nach der Geburt eines Kindes nehmen können, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Karenz kann von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden und ist ein Rechtsanspruch, der nicht vom Arbeitgeber verweigert werden kann – solange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Der Arbeitgeber zahlt dir während der Karenz kein Gehalt, sondern der Staat stellt dir finanzielle Förderungen bereit, s.u.
In Österreich hat man bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Karenz/Freistellung ⚠️ Aber: Der rechtliche Anspruch heißt nicht, dass der Staat dich einfach bis zum vollendeten 2. Lebensjahr auch die gesamte Zeit finanziell unterstützt!
Es gibt bei der staatlichen Karenz-Förderung zwei Modelle zur Auswahl, zwischen denen ihr euch entscheiden müsst:
- Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) gibt es nur für maximal 14 Monate eine Förderung für erwerbstätige Paare. Diese beträgt ca. 80% vom Netto-Lohn monatlich für den, der in Karenz geht. Einer von beiden Elternteilen muss 6 Monate vorher durchgehend gearbeitet haben, siehe mehr Infos weiter unten.
- Beim Pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto hingehen gibt es sogar bis zu 2,9 Jahre finanzielle Förderung vom Sozialstaat (für Menschen ohne aktuelle Anstellung), die Höhe der Förderung ist aber in der Regel deutlich geringer als beim einkommensabhängigen Modell. Das Pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto steht dafür aber allen offen, nicht nur Erwerbstätigen.
Ein Mischen der Modelle ist nicht möglich, man kann nur eins beziehen.
Schnelles Beispiel aus der Praxis, weswegen sich einkommensabhängiges für Erwerbstätige (Mütter) meist lohnt: 25.000 € ea KBG für 14 Monate (variiert je nach Gehalt) vs. maximal 18.760 € Pauschales Kinderbetreuungsgeld für 15 bis 2,9 Jahre Karenz (Erwerbstätige haben maximal bis zum 2. vollendeten Lebensjahr rechtlichen Anspruch auf Karenz, bei gemeinsamen Karenz-Monat einen Monat weniger), abzüglich Mutterschutz-Zeit. Bei der genauen Berechnung und dem Vergleichen hilft die kostenfreie Beratung der AK!
Bevor man aber überhaupt richtig in Karenz geht, gibt es erstmal …
- Mutterschutz ab 8 Wochen vor der Geburt (Beschäftigungsverbot der Mutter = sie ist ab diesem Zeitpunkt daheim) mit Wochengeld,
- ggf. Sonderurlaub für den Vater an den Tagen der Geburt, den
- Papamonat-Anspruch ab Entlassung aus dem Krankenhaus mit Familienzeitbonus (falls vorher ca. 6 Monate / 182 Tage gearbeitet) sowie
- den Mutterschutz nach der Geburt (normalerweise 8 Wochen, bei Kaiserschnitt bspw. 12 Wochen – siehe AK).
Beim Wochengeld werden die letzten 3 Monatsgehälter sowie auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld betrachtet von der ÖGK, daher kann es sein dass hier gleich viel bzw. sogar etwas mehr als das normale Netto auf dem Konto landet. 🥳
Mutterschutz: Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen. (AK)
Wochengeld: Wenn das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, verlängert sich der Bezug des Wochengeldes nach der Entbindung um die Zeit, die das Baby zu früh geboren ist. Für den gesamten Zeitraum vor und nach der Geburt gebührt Ihnen ein Wochengeld von mindestens 16 Wochen. (AK)
⚠️ Die Schwangerschaft muss gemeldet werden beim Arbeitgeber, Wochengeld sowie Papamonat und Familienzeitbonus müssen beantragt werden! Für das Einhalten der Fristen, am besten frühzeitig einen Blick in den Elternkalender AK werfen und sich registrieren.
Erst nach Ende des Mutterschutzes, also 8 bis 12 Wochen nach der Geburt, beginnt die selbst zu gestaltende Elternkarenz – und hier muss auch spätestens die Auswahl getroffen werden, welches Förderungsmodell ihr in Anspruch nehmt.
- Ganz wichtig: Arbeiterkammer kostenfrei zu Elternkarenz beraten lassen (Link-Beispiel AK Wien)
- Videos der AK: Mutterschutz – Dauer & Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld Antrag & Varianten, Teilung der Karenz, , Papamonat
- Termine und Fristen im Blick halten kann man mit dem kostenfreien digitalen Elternkalender.
Und first of all: Keine Panik bei der Karenz-Planung! 🤗 Den ersten Karenz-Teil und Dauer müsst ihr erst bis zum Ende des Mutterschutzes, also erst 8 Wochen nach der Geburt dem Arbeitgeber melden. Ihr habt also noch Zeit euer Baby erstmal kennenzulernen und die Planung ggf. noch anzupassen. Vorher ist ja alles noch sehr abstrakt. (Die Schwangerschaft muss natürlich schon vorher gemeldet werden – um keine Fristen zu verpassen hilft der Elternkalender der Arbeiterkammer)
Was kriegt man genau auf das Konto?
ℹ️ Nicht verwechseln: Das einkommensabhänge Kinderbetreuungsgeld startet erst mit Ende des Mutterschutzes, ist aber nur 12+2=14 Monate nach Geburt (!) beziehbar. Dies ist aber kein Nachteil, da das Wochengeld der Mutter während des Mutterschutzes höher ist, ea KBG ist 80% davon. Das Pauschale KBG startet bereits ab der Geburt, aber ruht dann aber während dem Wochengeld (wird nicht ausgezahlt). Auch hier ist das Wochengeld aber sowieso höher, kein Verlust. 🚧 TODO: Stimmt das so? 🚧
Einkommensabhängiges Betreuungsgeld
🚧 TODO: Beispielrechnung mit Durchschnittsverdienst Österreich 🚧
🚧 TODO: Familienbeihilfe dazu 🚧
Pauschales Kinderbetreungsgeld
Wenn beide Elternteile es in Anspruch nehmen, kann man es 15 bis 35 Monate lang beziehen. Also von einem Jahr und 3 Monaten bis fast ganze 3 Jahre wenn gewünscht.
Der Gesamtanspruch von 18’760 € wird dann einfach durch die genommen Tagen geteilt, somit erhält man dann den entsprechenden Tagessatz. Es geht einem also kein Geld verloren, wenn man eine kürzere Bezugsdauer als 35 Monate wählt. Der Mutterschutz wird hierbei abgezogen, man bekommt also nicht die vollen 18’760€
🚧 TODO: Beispielrechnung 🚧
🚧 TODO: Familienbeihilfe dazu 🚧
An die Politik: Wo ist der echte Spielraum für Väter?!
To be fair: Wenn die Mutter anfangs mindestens ein Jahr beim Kind sein möchte, dann wird es mit dem gewinnbringenderen der zwei Fördermodelle – dem Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) – schnell etwas komplizierter: Denn es gibt nur maximal 14 Monate Förderung gutes Geld (80% vom Nettolohn). Somit nehmen Mütter vermutlich oft ihre maximalen 12 Monate und die Väter die minimalen 2 Monate – obwohl die Zeit auch 50:50 geteilt werden könnte?
Auch der Wegfall der Bildungskarenz hat die Situation nicht vereinfacht für Eltern, die ihr Kind nicht schon ab dem 1. Lebensjahr in eine Kita-Gruppe geben wollen (Risiko: Stress, Alternative: Tagesmutter, Großeltern, Elternteilzeit beide 20h/Woche, etc.).Mit der Bildungskarenz kamen Eltern auf 2 geförderte Jahre mit Kind. Lediglich das zweite Modell, das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto, bietet hier mehr zeitliche Flexibilität – aber in der Praxis bekommt man hier bspw. 7.000 € weniger: Beispielsweise ca. 25.000 € bei Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld für 14 Monate (je nach Gehaltshöhe) versus maximal 18’760 € Pauschales Kinderbetreuungsgeld, welches aber länger gestreckt werden kann (minimal 15 Monate bis maximal 2,9 Jahre ohne Erwerbsarbeit – bei Erwerbstätigen aber nur bis vollendetes 2. Lebensjahr Recht auf Karenz beim AG). Aber auch das Einkommensabhängige Betreuungsgeld kann nach Ende des Anspruchs (14 Monate nach Geburt) mit einer unbezahlten Karenz (Siehe FAQ – Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz? – ⚠️ Unverheiratete Paare müssen für Mitversicherung eine „unbezahlte Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten“ nachweisen!). Oder danach gehen beide in Elternteilzeit, Großeltern, Tagesmutter, o.ä. Was ist hier das gesellschaftliche Zielbild? Welche Regelungen / Länder nimmt man sich zum Vorbild?
Werdende Eltern können also anfangs mit vielen Fragen konfrontiert sein: Ab wann das Kind in Fremdbetreuung geben / schon nach 14 Monaten schon in die Kita?!, wie bekomme ich überhaupt einen Kita-Platz, wie den Übergang zurück ins Berufsleben gestalten und trotzdem Bindung zum Kind aufbauen und die Zeit genießen, etc. 🤯
Offizielle und pädagogisch-psychologische Empfehlungen sucht man allerdings noch vergebens – stattdessen findet man viel Rechtsberatung zu Regularien. In den Medien werden zudem die Väter gebashed, weil sie nur die minimalen 2 Monate Karenz nehmen, wenn überhaupt. Dies mag teils zu Recht (!), teils aber doch auch zu Unrecht sein? Wenn das Einlesen einen Bachelor benötigt und der Staat generell nur 14 Monate nach Geburt mit höherem Geld fördert, wo ist da der Spielraum / die Praxis-Empfehlung für Halbe Halbe? Die Mütter müssten hier aktuell sagen: Ich verbringe kein ganzes Jahr mit meinem Baby, sodass Halbe Halbe beim ea KBG möglich wird!?
Die gute Nachricht: Die Karenz sowie Elternteilzeit im Anschluss sind in Österreich wohl flexibel gestaltbar, auch hier hilft die kostenfreie Beratung der Arbeiterkammer.
Aber simpel ist es (noch) nicht …
Abschaffung der Bildungskarenz – kein „Hack“ mehr um 2 Jahre vom Staat gefördert zu werden
Durch die Abschaffung der Bildungskarenz scheint die Planung in Österreich aktuell schwieriger geworden zu sein. Früher nutzten vor allem Mütter (?) 1 Jahr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (ca. 80% letztes Netto-Einkommen, Durchschnitt letzte 3 Monate + Sonderzahlungen) und im Anschluss 1 Jahr Bildungkarenz (55% des letzten Nettoeinkommens) mit einem virtuellen Weiterbildungskurs, womit sie 2 Jahre staatliche Förderung erhielten und kranken- und rentenversichert (?) waren. Dieser „Hack“ existiert nicht mehr, wodurch sich nach 12 Monaten einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld die Frage stellt: Und nun?
Weitere Förderungen vom Sozialstaat Österreich
Familienbeihilfe
🚧 In Arbeit, mehr Infos ergänzen 🚧
arbeiterkammer.at: Familienbeihilfe
Partnerschaftsbonus bei 50:50 bis 60:40 – 1.000€
Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Sie, wenn Sie als Eltern beide etwa gleich lang Kinderbetreuungsgeld (KBG) für dasselbe Kind beziehen. Konkret im Verhältnis 40:60 bis 50:50. Jeder Elternteil muss dazu aber mindestens 124 Tage lang KBG bekommen. Die Zeit des Wochengeldbezugs wird nicht einberechnet.
Als Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil einmalig 500 Euro. Den Antrag dafür stellen Sie beim zuletzt zuständigen Sozialversicherungsträger. Sie haben dazu längstens bis 124 Tage nach dem letztmöglichen Tag der höchstmöglichen Anspruchsdauer für beide Elternteile Zeit.
Arbeiterkammer: Partnerschaftsbonus
Videos der Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/schwanger
https://www.arbeiterkammer.at/mutterschutzregelung
https://www.arbeiterkammer.at/papamonat
arbeiterkammer.at: Kinderbetreuungsgeld
arbeiterkammer.at: Teilung der Karenz
Nach der Karenz: https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit
FAQ
Kann man den Papamonat direkt ab Geburt nehmen?
Nein, der Papamonat kann erst ab Entlassung aus dem Krankenhaus von Mutter und Kind in Anspruch genommen werden. (Und er kann bis spätestens zum Ende des Mutterschutzes genommen werden.)
Für den Tag bzw. die Tage der Geburt steht dir aber ggf. Sonderurlaub zu, je nach Kollektivvertrag. Sonst kann natürlich einfach Urlaub genommen werden, sprich am besten mit deinem Arbeitgeber. Pro-Tipp: Die tatsächliche Geburt kann vom errechneten Geburtstermin natürlich etwas spontan abweichen 😉
Der Papamonat ist quasi das (schöne und großartige!) „Recht auf unbezahlten Urlaub“, um den ersten Monat mit Baby mitzubekommen und gemeinsam zu bewältigen.
Du musst den Papamonat aktiv vorankündigen und dann nach der Geburt den genauen Antrittstermin melden (siehe Musterschreiben Arbeiterkammer). „Nein sagen“ darf dein Arbeitgeber nicht, der Papamonat ist dein gesetzliches Recht.
AMS-Bezug vorher = kein Familienzeitbonus im Papamonat?
⚠️ Den Papamonat kannst du immer in Anspruch nehmen, egal seit wann du im Unternehmen tätig bist. Nur die optionale staatliche Förderung, den Familienzeitbonus, musst du prüfen:
Finanziell unterstützt der Staat dich mit Familienzeitbonus (FZB), weil du als Vater kein Einkommen erhältst vom Arbeitgeber im Papamonat. Aber: Wer vorher AMS-Leistungen o.ä. bezogen hat, bekommt unter Umständen keinen Familienzeitbonus. Siehe https://www.arbeiterkammer.at/papamonat, vor Geburt sind für den Vater 6,5 Monate durchgehende Arbeit nötig:
182 Tage Erwerbstätigkeit muss vorliegen: Der Vater muss durchgehend 182 Tage (ca. 6 Monate) vor Bezugsbeginn des Familienzeitbonus kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig sein. Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. Er darf im genannten Beobachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben.
Diskussion, wie man das bzgl. Krankenversicherung regelt, wenn man keinen Anspruch auf Familienzeitbonus hat: Papamonat – kein Anspruch auf Familienzeitbonus – Krankenversicherung? (Reddit). An sich sollte die 6 Wochen Schutzfrist der ÖGK greifen, wenn der Arbeitgeber dich für den Papamonat abmeldet. (Angaben ohne Gewähr – ich habe diese Option für mich selbst gewählt). Ist man verheiratet, kann man sich ggf. beim Partner:in mitversichern. Im Zweifel bei AK und/oder ÖGK nachfragen.
Kann man Einkommensabhängiges KBG und Pauschales KBG nutzen, wenn einer vorher nicht 6 Monate (182 Tage) gearbeitet hat?
Nein, ein Kind – ein System. Das Mischen beider Förderungsmodelle geht nicht.
Für den Partner:in, der nicht Anspruch vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld nicht erfüllt, gibt es aber Sonderleistung I:
Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 41,14 Euro täglich (Sonderleistung I).
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
Wie organisiert man eine unbezahlte Karenz?
Siehe https://karenz-wizard.at/faq/#unbezahlte-karenz-organisieren
Ab wann wird Fremdbetreuung im Kindergarten offiziell frühestens empfohlen?
Siehe https://karenz-wizard.at/faq/#empfohlene-fremdbetreuung
🚧 In Arbeit, mehr Infos ergänzen 🚧
Das Thema „Ab wann Kleinkinder in die Fremdbetreuung eingewöhnen / geben“ ist – so scheint es mir zumindest nach kurzer Recherche – höchst umstritten. Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bspw. 14 Monate nach Geburt endet, stellt sich die Frage wie das Kind im Alter von 1 Jahr und 2 Monaten nun betreut wird wenn die Eltern wieder arbeiten gehen.
Die Alternativen zur Fremdbetreuung in der Kindergarten-Gruppen sind die Eltern-Teilzeit (bspw. beide 20h/Woche arbeiten – abwechselnd vormittags und nachmittags), Großeltern, Betreuung mit einer Tagesmutter/vater in kleineren Gruppen, o.ä. Good to know: Eltern-Teilzeit kann auch „Lage der Arbeitszeiten“ ändern heißen, nicht zwangsläufig Reduzieren der Arbeitsstunden um mindestens 20%. Beides geht auch.
Deutschlands bekannteste Psychologin, Stefanie Stahl äußerte hierzu drastisch:
„Für die Gehirnentwicklung eines Kindes ist es nicht gut, wenn es mit unter zwei Jahren in die Kita gegeben wird.“
Der Stern befragt in einem Faktencheck u.a. Entwicklungspsycholog:innen:
Die Aussage trifft einen Nerv in einer hochemotionalen Debatte. Laut Statistischem Bundesamt besuchen deutschlandweit 36,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesbetreuung. Gäbe es mehr Plätze, wären die Zahlen noch höher. Während sich demnach viele Eltern entscheiden, ihr Kind nach der Elternzeit außerfamiliär betreuen zu lassen, weil sie wieder arbeiten wollen oder müssen, sind sich andere sicher: Unter drei Jahren kommt mein Kind auf keinen Fall in die Kita. Nur: Was ist denn nun die richtige Entscheidung?
[…]
Die richtige Entscheidung – da sind sich die Kleinkindpädagogin Susanne Mierau, der Kinderarzt Herbert Renz-Polster sowie die Entwicklungspsychologen Moritz Daum und Stephanie Wermelinger einig – gibt es nicht. Eines ist jedoch klar: Pauschal zu sagen, es würde Kindern schaden, in den ersten beiden Lebensjahren eine Kita zu besuchen, ist
PDF abrufbar auf psychologie.uzh.ch / Original-Artikel stern.de
falsch.
Bzgl. Kindergarten: Große Gruppen können für kleine Kinder Stress bedeuten, klare Empfehlungen finden sich kaum online. Außer: Das Risiko für Stress ist hoch, je kleiner die Kinder sind und je schlechter die Betreuung / der Betreuungschlüssel.
Eingewöhnung bedeutet für die Kinder Stress. Dieser Stress konnte durch Speichelproben im Rahmen der Wiener Kinderkrippen Studie nachgewiesen werden: „In den ersten Wochen der Eingewöhnung erhöht sich das Stresshormon Cortisol“, sagt Eckstein-Madry, die an der Studie beteiligt war. „Eine sanfte, bedürfnisorientierte Eingewöhnungsphase und ein entspannter Familienalltag helfen den Kindern dabei, diesen Stress zu verarbeiten.“ Das hat der Großteil der Kinderbetreuungseinrichtungen bereits erkannt. Fast überall gibt es ein Eingewöhnungskonzept. Eltern müssen sich dafür oft mehrere Wochen freihalten. […]
https://www.derstandard.at/story/2000144233864/mama-geht-arbeiten-aber-was-macht-es-mit-den-kleinen
Mit welchem Alter Kinder am besten eingewöhnt werden sollten? Dazu kann weder die Pädagogin noch die Entwicklungspsychologin eine Empfehlung abgeben: „Kinder sind individuell, die Alltagsrealität in Familien ebenso.“ Mehr Personal ist wichtig. Da sind sich beide einig.
Es finden sich allerdings auch Stimmen, die Vorteile einer Fremdbetreuung unterstreichen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen (https://www.derstandard.at/story/2000145323610/geht-es-fremdbetreuten-kindern-wirklich-schlechter).
In Niederösterreich ist es bspw. aber erst möglich, das Kind ab dem 2. Lebensjahr in den Kindergarten zu schicken:
Frühestens ab dem vollendeten 2,5. Lebensjahr. Ab September 2024 ist eine Aufnahme von Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres möglich.
https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Elternfragen_zum_Thema_Kindergarten.html
Die Stadt Wien hat so eine minimale Alters-Grenze nicht:
Laut Statistik Austria befindet sich jedes dritte Kind (29,1 Prozent) zwischen null und zwei Jahren in Fremdbetreuung, der Großteil davon in Wien (44,3 Prozent). Nur jede dritte Österreicherin mit einem Kind unter drei Jahren ist überhaupt berufstätig. Davon arbeiten 83 Prozent in Teilzeit (unter 36 Wochenstunden). Das soll sich ändern.
https://www.derstandard.at/story/2000144233864/mama-geht-arbeiten-aber-was-macht-es-mit-den-kleinen
Hier liegt eine weitere Krux: Diese Entscheidung (und aufwändige Recherche) ist keine leichte für Neu-Eltern, wenn sie eigentlich nur mal kurz ihre Karenzzeit planen wollen. Denn es geht ja hier ganz stark um das Wohlbefinden des zukünftigen Nachwuchses.
Habe ich eine Garantie auf einen staatlichen Kita-Platz in Wien?
🚧 In Arbeit, Infos zu Wien – nein, aber Zuschuss zu privaten? … 🚧
Nein, man kann sich nur anmelden bei staatlichen Kindergärten in Wien – und ggf. noch bei den Kindergärten vor Ort selber anfragen, wenn man keinen Platz zugewiesen bekommen hat.
Das Kindergartenjahr in Wien startet immer zum 1. September, Eingewöhnung aber auch im Jänner/Februar ggf. möglich (?). Siehe unten.
Kann mein Kind später in das Kindergartenjahr einsteigen in Wien?
🚧 In Arbeit 🚧
Ja (?), ein Einstieg / Eingewöhnung ist ggf. zum Jänner/Februar ebenso möglich (?)
Ab wann gilt das Recht auf Elternteilzeit?
🚧 In Arbeit, Anspruch prüfen – mit AG selber was abkläremn geht aber auch 🚧
https://wien.arbeiterkammer.at/elternteilzeit
Wie unterstützt der Sozialstaat Österreich nach der Karenz?
🚧 In Arbeit 🚧
Wie ist die Lage für Regenbogen-Familien? 🌈
🚧 In Arbeit, mehr Infos ergänzen 🚧
Ich konnte auf die Schnelle leider keine eindeutigen Quellen zu Karenz & Regenbogenfamilien finden, werde ich in Zukunft noch ergänzen.
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Reaktionen zum Beitrag
Das ist in Deutschland sehr ähnlich, Kindergeld geht nach Einkommen und ist gedeckelt. Ich würde gerne mehr als zwei Monate (von 14) machen, 50/50 oder noch mehr, aber das ist finanziell einfach nicht drin. Vielleicht wäre Kindergeld nach Haushaltseinkommen oder sogar pauschal ein besseres Modell?
https://mastodon.social/@PapaVonK1/114993215091739234
Ich glaub vieles wirkt tatsächlich unvorstellbar(er), weil es einfach noch keine Vorbilder gibt UND weil die strukturellen und finanziellen Tatsachen den Mann halt faktisch nicht 6+ Monate zuhause sehen…. da muss noch viel passieren.
Rückmeldung einer Mutter aus dem privaten Umfeld
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
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